Landesjugendplanzuschuss

Das Land Baden-Württemberg gewährt im Rahmen des Landesjugendplans Kindern und Jugendlichen zwischen 6 und 18 Jahren aus finanziell schwächer gestellten Familien Zuschüsse, um in Freizeitheimen und Zeltlagern der Jugendverbände einen Erholungsurlaub verbringen oder an Jugendgruppenfahrten teilnehmen zu können. Die staatliche Zuwendung beträgt pro Tag und Teilnehmer bis zu 25,00 €. Die Prüfung der Einhaltung der untenstehenden Einkommensgrenzen und damit die endgültige Entscheidung über die Gewährung des beantragten Zuschusses kann vom Regierungspräsidium aus verfahrenstechnischen Gründen erst mit der Prüfung des Verwendungsnachweises, d.h. nach dem Ende der Jugenderholungsmaßnahme vorgenommen werden.
Das Jugendfreizeitwerk gewährt den Zuschuß im Voraus.

Aus der Tabelle unten können Sie ersehen,
ob Sie einen Zuschuss aus dem Landesjugendplan erhalten können:

Wichtig: Das Bruttoeinkommen eines Haushaltes setzt sich zusammen aus Löhnen und Gehältern, Entgeltersatzleistungen der Agentur für Arbeit, Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit und Gewerbebetrieb, aus Kapitalvermögen sowie aus Vermietungen und Verpachtungen. Kindergeld wird nicht dazugerechnet.

Die Einkommensgrenze kann unter bestimmten Voraussetzungen darüber liegen wenn z.B. besondere finanzielle oder soziale Belastungen vorliegen.

Weitere Informationen zu weiteren Zuschüssen gibt es bei unserer Anmeldestelle

Dienstags von 19:30 – 21:30 Uhr

Susanne & Martin Ebel

Tel.: 07245-860091
Fax: 0711 – 811-5110694